(0531) / 123 144 0

Wissenswertes rund um die Feuerbestattung

Die Einäscherung ist heute die am häufigsten gewählte Bestattungsform, weil sie eine ganze Reihe verschiedener Beisetzungsmöglichkeiten eröffnet: So können Verstorbene nicht nur in einer Urne auf dem Friedhof ihre letzte Ruhestätte finden, sondern zum Beispiel auch in einem Friedwald oder auf See. Wir haben festgestellt, dass Hinterbliebene oft viele Fragen zur Feuerbestattung haben. Im Folgenden finden Sie daher alle wichtigen Informationen darüber, wie eine Feuerbestattung genau abläuft, welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen und was dabei außerdem zu beachten ist. Für weitere Auskünfte erreichen Sie uns am besten montags bis freitags in der Zeit von 8.00 Uhr bis 18.00 Uhr unter der Telefonnummer 0531/1231440.

Fragen und Antworten

  • Welche Voraussetzungen müssen bei einer Feuerbestattung erfüllt sein?

  • Welche Formalitäten muss ich erledigen?

  • Kann ich eine Feuerbestattung direkt beim Krematorium beauftragen?

  • Besteht die Möglichkeit, die Einäscherung zu einem bestimmten Termin durchzuführen und kann ich bei der Kremation dabei sein?

  • Kann bei einer Feuerbestattung eine Trauerfeier stattfinden?

  • Wie läuft die Einäscherung ab?

  • Wie wird sichergestellt, dass der richtige Verstorbene eingeäschert wurde?

  • Aus was bestehen die Aschekapseln?

  • Ist eine Feuerbestattung kostengünstiger als eine Erdbestattung?

  • Welche Umweltbelastung geht von einem Krematorium aus?

  • Wie lange dauert es von der Überführung bis zur Übergabe der Urne?

Welche Voraussetzungen müssen bei einer Feuerbestattung erfüllt sein?

Erste Voraussetzung für eine Einäscherung ist eine Willens­erklärung des Verstorbenen oder der Angehörigen.

Um die Erlaubnis zur Feuer­bestattung zu erhalten, benötigen wir außerdem die vom Standesamt ausgestellte Sterbe­urkunde.

Die Todes­bescheinigung (vertraulicher Teil) wird benötigt, um die in Niedersachsen vor einer Einäscherung gesetzlich vorge­schriebene zweite amtsärztliche Unter­suchung durchzuführen. Bei einem nicht natürlichen Todesfall wird die Freigabe der zuständigen Staats­anwaltschaft benötigt.

Welche Formalitäten muss ich erledigen?

Sämtliche Formalitäten, die mit der Einäscherung zusammen­hängen, erledigt Ihr Bestatter für Sie. Falls Sie im Vorfeld Fragen haben, dürfen Sie sich aber gerne auch direkt an uns wenden.

Kann ich eine Feuerbestattung direkt beim Krematorium beauftragen?

Nein, das ist nicht möglich. Wenn Sie eine Feuer­bestattung wünschen, wenden Sie sich an den Bestatter Ihres Vertrauens, der alles Weitere mit uns klärt.

Besteht die Möglichkeit, die Einäscherung zu einem bestimmten Termin durchzuführen und kann ich bei der Kremation dabei sein?

Ja, in der Regel ist es möglich, die Kremierung Ihres Angehörigen zu einem Wunsch­termin durchzuführen. Wenn Sie der Einäscherung beiwohnen wollen, treffen Sie bitte die Termin­absprache direkt mit Ihrem Bestatter.

Kann bei einer Feuerbestattung eine Trauerfeier stattfinden?

Die Trauerfeier kann wie bei einer Erd­bestattung in der Kirche, der Aussegnungs­halle des Friedhofes oder in der Trauer­halle des Bestatters stattfinden. Anschließend wird der Sarg mit dem Verstorbenen dann nicht beigesetzt, sondern zum Krematorium überführt.

Alternativ können Sie die Trauer­feier nach der Einäscherung im Rahmen der Urnen­beisetzung veranstalten.

Wie läuft die Einäscherung ab?

Die Kremierung verläuft wie folgt:

  • Der Einäscherungs­ofen wird auf eine vorgeschriebene Einäscherungs­temperatur von mindestens 850° C gebracht.
  • Der Sarg wird in den Ofen gefahren, wo er sich durch die hohe Temperatur selbst entzündet.
  • Die Einäscherung wird durch kontrollierte Luftzufuhr geregelt und dauert etwa 1 Stunde und 15 Minuten.
  • Die Asche wird aus der Ofenkammer entnommen und mit dem zugehörigen Schamott­stein in eine Asche­kapsel gefüllt.
  • Die Asche­kapsel wird verschlossen, versiegelt und Ihrem Bestatter übergeben.

Wie wird sichergestellt, dass der richtige Verstorbene eingeäschert wurde?

Zunächst werden die Daten des Verstorbenen in unser EDV-System aufgenommen und dem Verstorbenen wird ein feuer- und hitze­beständiger Schamott­stein zugeordnet, auf dem eine einmalige Identifikations­nummer sowie der Name des Krematoriums eingeprägt sind. Der Stein wird mit in die Asche­kapsel gefüllt. So ist jederzeit eindeutig feststellbar, um wen es sich handelt.

Aus was bestehen die Aschekapseln?

Die Aschekapsel besteht aus Zellulose-Verbundstoff und ist zu 100% biologisch abbaubar. Die Kapsel wird in einer Urne beigesetzt, die Sie sich bei Ihrem Bestatter aussuchen.

Ist eine Feuerbestattung kostengünstiger als eine Erdbestattung?

Diese Frage lässt sich nicht pauschal beantworten, da die Kosten für die verschiedenen Urnen­grab­stellen stark variieren. Ihr Bestatter kann Sie hierzu ausführlich beraten.

Welche Umweltbelastung geht von einem Krematorium aus?

In Deutschland unterliegen alle Krematorien den strengen Auflagen der Bundes­emissions­schutz­verordnung. Unsere Filter­technik ist auf dem aktuellen technischen Stand und die Einhaltung der vorgeschriebenen Grenz­werte wird auto­matisch und kontinuierlich von den zuständigen Behörden überwacht.

Wie lange dauert es von der Überführung bis zur Übergabe der Urne?

Da bei uns täglich Amts­arzt­untersuchungen stattfinden, ist eine Einäscherung in der Regel innerhalb von drei Tagen möglich – unter der Voraussetzung, dass alle erforderlichen Dokumente rechtzeitig vorliegen.